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Zollkontrolle
Zollkontrolle von Arbeitnehmern
(DC) Menschen unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu beschäftigen, ist kein Kavaliersdelikt. Deshalb hat sich der Kölner Zoll am Wochenende an einer bundesweiten Kontrolle im Gastronomie-, Taxi- und Sicherheitsgewerbe beteiligt.
Veröffentlicht: Donnerstag, 28.03.2019 07:07
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Jetzt liegen die Ergebnisse vor und von insgesamt 720 befragten Arbeitnehmern besteht bei fast jedem Vierten der Verdacht auf Verstöße.
Am häufigsten ging es um Unterschreitung des Mindestlohns. Aber auch der Missbrauch von Sozialleistungen und falsche Meldungen zur Sozialversicherung mussten die Kontrolleure feststellen.
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