Anzeige
Zu heiße Suppe - Kein Schmerzensgeld für Passagierin
Teilen:

Zu heiße Suppe - Kein Schmerzensgeld für Passagierin

(SB|Symbolbild) Eine Passagierin bekommt keine Entschädigung, weil sie sich auf einem Flug an heißer Steinpilzsuppe verbrannt hat. Das hat Kölner Landgericht entschieden. Sie hatte die Fluggesellschaft auf Schmerzensgeld verklagt.

Veröffentlicht: Sonntag, 06.06.2021 10:08

Anzeige

Die Schüssel sei so heiß gewesen, dass sie sie schnell wieder absetzen wollte und hierbei sei durch einen Ruck die heiße Suppe auf ihrem Ausschnitt gelandet, so die Klägerin. Sie musste mit Verbrennungen zweiten Grades in Behandlung. Das Personal hätte die Temperatur besser kontrollieren müssen, so die Klägerin. Das Gericht geht aber davon aus, dass die Frau die Suppe in einer stark zurückgeneigten Position verzehren wollte. Das zeige die Stelle der Verbrennungen. Sie hätte außerdem selbst die Temperatur prüfen müssen.  

Anzeige
Anzeige
Anzeige