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Zu spät am Flughafen – Kein Anspruch auf Schadensersatz
© Radio Köln/Sczesny
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Zu spät am Flughafen – Kein Anspruch auf Schadensersatz

(SR|Symbolbild) Hat man als Fluggast Anspruch auf Schadensersatz, wenn man seinen Flug wegen der langen Schlange an der Sicherheitskontrolle verpasst? Das Kölner Landgericht hat jetzt in einem Fall entschieden. Nein, denn der Gast war einfach zu spät am Flughafen.

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Der Kölner Flughafen hatte auf seiner Homepage darauf hingewiesen, dass es in Spitzenzeiten länger dauern kann und die Fluggäste besser zweieinhalb bis drei Stunden vor Abflug am Flughafen sein sollten. Der betroffene Passagier war aber nur rund zwei Stunden vorher am Check-in. Danach hat er noch ein Sperrgepäckstück aufgegeben und sich dann bei der Sicherheitskontrolle angestellt. Hier war er dann erst fünf Minuten vor Abflug fertig und danach zu spät am Gate. Das Flugzeug startete ohne ihn. Wäre er früher am Flughafen gewesen, hätte er den Flieger noch erwischen können, entschied das Gericht. Auf den fast 1000 Euro Taxi- und Umbuchungskosten bleibt er jetzt also sitzen. 

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