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Zwangsgelddrohung gegen Stadt Köln
© Radio Köln
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Zwangsgelddrohung gegen Stadt Köln

Ab heute wird es ernst für die Stadt Köln. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat eine Zwangsgeldandrohung gegen die Stadt Köln bestätigt. Grund: Die Stadt hat trotz eines Urteils von vor drei Jahren nicht ausreichend gegen den nächtlichen Lärm auf dem Brüsseler Platz unternommen und reagiert insgesamt zu langsam, um die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen.

  

Veröffentlicht: Freitag, 15.05.2026 08:37

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Das Verwaltungsgericht Köln hatte in erster Instanz Klagen von zwei Anwohnern bestätigt, dass der Stadtverwaltung ein Zwangsgeld von zunächst 5.000 Euro drohe, sollte die Stadt nicht bis zum 15. Mai, also heute, ausreichende Maßnahmen ergreifen. Die Stadt Köln hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Erfolglos, wie die höchsten Verwaltungsrichter in zweiter Instanz nun urteilten. Letzte Messungen der Stadt hatten gezeigt, dass es immer noch zu laut ist am Brüsseler Platz, selbst bei schlechtem und kühlen Wetter. Die Stadt Köln hatte in der Vergangenheit schärfere Maßnahmen vorgeschlagen, wurde bei der Umsetzung allerdings von der Politik im Stadtrat ausgebremst. (FW|KS|Symbolbild)

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