
© Radio Köln
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Die beiden jungen Männer sollen unabhängig voneinander viel zu schnell gefahren sein.
Einer der beiden soll bei erlaubtem Tempo 30 mit 70 km/h in unmittelbarer Nähe einer Schule gerast sein.
Der andere Mann sei nach Aussagen des Gerichts mit 110 km/h über die Innere Kanalstraße gerast.
Das Amtsgericht hatte zuvor entschieden, dass die Männer ihre Fahrerlaubnis behalten dürfen. Die Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt. Die Hauptverhandlungen stehen noch aus.
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