
Das Oberverwaltungsgericht muss entscheiden, ob die AfD und ihre Jugendorganisation als „rechtsextremer Verdachtsfall" eingestuft werden dürfen. Dagegen hat die AfD geklagt. Mit einer Flut von Befangenheitsanträgen hat die AfD den Prozessauftakt um Stunden verzögert. Heute ist Tag Zwei der Verhandlung.
Für die AfD geht es um viel: Sollte sie hier verlieren, darf der Verfassungsschutz sie weiter nachrichtendienstlich überwachen. Die Partei fürchtet, dass sie dadurch bald als gesichert rechtsextrem hochgestuft werden könnte und dann wäre der Weg frei für ein Verbot der Partei. In der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln hatte die AfD verloren und auch in Münster gehen viele Prozessbeobachtende davon aus, dass die Chancen für einen Erfolg der AfD eher schlecht stehen.