Urteil: 22-Uhr-Sperrstunde am Brüsseler Platz rechtens

Die Außengastronomie am Brüsseler Platz muss weiterhin um 22 Uhr schließen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Einen Eilantrag eines Gaststättenbetreibers gegen diese Regelung hat das Gericht abgelehnt. Es geht um den nicht enden wollenden Streit wegen nächtlicher Lautstärke.

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Erst ein Verweilverbot, dann stattdessen ein Alkoholverbot. Außerdem muss die Außengastronomie früher dicht machen - handelt die Stadt mit diesen Regelungen verhältnismäßig? Darüber müssen immer wieder Gerichte entscheiden. Im Fall eines Gastronomen, der gegen die 22-Uhr-Regelung rechtlich vorgegangen war hat das Kölner Verwaltungsgericht jetzt zugunsten der Stadt entschieden. Die Richter erklärten, angesichts der Lärmsituation sei die Entscheidung verhältnismäßig – auch wenn den Gastronomen dadurch Umsatzeinbußen drohen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Stadt schon 2023 dazu verpflichtet, ab 22 Uhr wirksam gegen Lärm vorzugehen.

(TV|Symbolbild)

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