Organisation

Der lokale Hörfunk in Nordrhein-Westfalen ist durch das Landesmediengesetz im sogenannten "Zwei-Säulen-Modell" organisiert. Eine Säule ist die Veranstaltergemeinschaft. Sie ist für das Programm verantwortlich. Bei ihr sind auch alle redaktionellen Mitarbeiter/innen beschäftigt. Die zweite Säule bildet die Betriebsgesellschaft. 

Die Veranstaltergemeinschaft (VG)

Die Veranstaltergemeinschaft - kurz VG - ist ein plural zusammengesetzter, nichtwirtschaftlicher, eingetragener Verein. Ihre Mitglieder sind Privatpersonen, die von gesellschaftlich relevanten Gruppen benannt werden (z.B. den Kirchen, der jüdischen Kultusgemeinde, den kommunalen Gebietskörperschaften, den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, dem Jugendring, dem Stadtsportbund, den Wohlfahrtsverbänden, dem Naturschutz, der Verbraucherzentrale, der Verleger/-innen von Tageszeitungen und der Journalistenvertretung). Weitere fünf Mitglieder stammen aus den Bereichen Kunst und Kultur, Bildung und Wissenschaft, aus dem Kreis der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, aus dem Bereich der Bürgermedien im Verbreitungsgebiet sowie aus dem Kreis der örtlichen Organisationen von Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus können noch vier weitere Mitglieder aufgenommen werden. Der Veranstaltergemeinschaft gehören somit höchstens 23 Mitglieder an.

Die Veranstaltergemeinschaft Radio Köln e.V. wurde im November 1987 auf der Basis des 1986 beschlossenen Landesrundfunkgesetzes für Nordrhein-Westfalen gegründet. Sendestart war am 04.05.1991.

Aufgaben der VG

Die VG ist Inhaberin der Sendelizenz, sie entscheidet in Zusammenarbeit mit der Chefredaktion über das Programmschema und die grundsätzliche inhaltliche Ausrichtung und verantwortet das redaktionelle Programm des Lokalsenders. Die Veranstaltergemeinschaft ist Arbeitgeberin der leitenden Angestellten und aller redaktionell Beschäftigten. Sie muss dem Abschluss von Tarifverträgen zustimmen und beschließt den jährlichen Wirtschafts- und Stellenplan in Abstimmung mit der Betriebsgesellschaft.

Mit diesen Aufgaben obliegt der Veranstaltergemeinschaft eine programmbezogene Leitlinien- und Kontrollfunktion. Mitgliederversammlungen finden generell mindestens vierteljährlich statt. In den Sitzungen werden die Leitlinien in den Bereichen Personal, Programm sowie Haushalt (Wirtschafts- und Stellenplan) beschlossen.

Der VG-Vorstand tagt in regelmäßigen, gemeinsamen Sitzungen mit der Chefredaktion und dem Vertreter der Betriebsgesellschaft, um die aktuellen Themen zu diskutieren. In diesen Sitzungen werden die von der VG zu treffenden Entscheidungen vorbereitet und Beschlüsse gefasst.

Der VG-Vorstand wird von der Veranstaltergemeinschaft gewählt. Dem Vorstand gehören derzeit Elvis Katticaren (Vorsitzender), Sebastian Salzwedel (stellvertretender Vorsitzender) und Martina Schönhals (stellvertretende Vorsitzende) an.

Der Vorstand ist über sein Büro in der Schanzenstraße 28 in 51063 Köln (Tel.: 0221 - 951 99 97, Fax: 0221 - 951 99 96) erreichbar. 

v.l.n.r.: Sebastian Salzwedel (stellvertretender Vorsitzender der VG), Elvis Katticaren (Vorsitzender der VG), Martina Schönhals (stellvertretende Vorsitzende der VG)

© Radio Köln

Die Betriebsgesellschaft (BG)

Die zweite Säule des privatgesellschaftlich organisierten Hörfunks in NRW wird von der Betriebsgesellschaft (BG) gebildet. Sie ist verantwortlich für den wirtschaftlichen Erfolg des Lokalsenders. Ihre Aufgabe ist es, den Sendebetrieb durch die Bereitstellung der notwendigen logistischen und technischen Einrichtungen zu ermöglichen.

Das Landemediengesetz weist den ortsansässigen Zeitungsverlagen 75% und der kommunalen Gebietskörperschaften 25% der Anteile an der wirtschaftlichen Säule zu. Gesellschafter der Radio Köln GmbH und Co. KG sind die DuMont Mediatainment GmbH & Co. KG und die Stadtwerke Köln. Grundvoraussetzung für den Betrieb Radio Kölns ist der Vertragsabschluss zwischen der VG und der BG. Geschäftsführer der Radio Köln GmbH & Co. KG ist Ralph Steinhausen.

Stand: Oktober 2023

Ralph Steinhausen, Geschäftsführer

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