Alles zum Ausnahmezustand in der Kinderbetreuung

Die Corona-Krise schränkt das öffentliche Leben in Köln immer mehr ein. Jeder von uns muss Opfer bringen, ganz besonders betroffen sind aber die Eltern. Seit Montag sind die Kitas für fast alle Kölner Kinder dicht, Schulen dann ab Mittwoch. Hier findet ihr eine Übersicht mit wichtigen Infos zu den Themen Schul- und Kitaschließungen, Notfallbetreuung und private Betreuung.

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Kitas

In den Kölner Kitas herrscht ein offizielles Betretungsverbot. Das heißt, es werden ab Montagmorgen (16.03.2020) nur noch Kinder von Eltern betreut, die systemrelevante Berufe haben. Wichtig dabei: Handelt es sich nicht um Alleinerziehende, müssen BEIDE Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten.

Eine ursprünglich von der Stadt Köln am Wochenende für Montag und Dienstag angekündigte Übergangsphase, in der auch die Eltern ihre Kinder abgeben dürfen, die keine alternative Betreuungsmöglichkeit gefunden haben, gibt es NICHT.

Schulen

In den Kölner Schulen gibt es so eine Übergangsphase am Montag und Dienstag (16.+17.03.). Dies gilt für Schüler der Klassen 1-6. Ab Mittwoch gelten dann die gleichen Regeln wie bei den Kitas: Nur noch Kinder von Eltern in systemrelevante Berufe werden betreut. Auch hier gilt: Handelt es sich nicht um Alleinerziehende, müssen BEIDE Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten. Für alle anderen Schüler soll alternativ digitaler Unterricht angeboten werden.

Systemrelevanz

Was sind systemrelevante Berufe? Dazu gibt es folgende Orientierung. Berufe aus den Bereichen:

  • Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Krankenhauspersonal, Ärzte, Pfleger, Verwaltung, Personal von Arztpraxen, Pflegepersonal ambulanter und stationärer Pflege etc.)
  • Behindertenhilfe
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Polizei, Feuerwehr, THW, Rettungsdienste, etc.)
  • Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Müllabfuhr)
  • Lebensmittelversorgung
  • Zentrale Stellen von Staat (z.B. Bundeswehr, Lehrer), Justiz (z.B. Strafvollzug, Gerichte), Verwaltung (Behörden) 

Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn ihr alleinerziehend seid oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind.

Kinder dürfen nicht gebracht werden, wenn ihr

  • Krankheitssymptome aufweist
  • wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen steht, es sei denn, es sind seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen und ihr keine Krankheitssymptome aufweist
  • euch in einem Gebiet aufgehalten habt, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar hier), es sei denn, dass 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und ihr keine Krankheitssymptome zeigt  

Eltern müssen außerdem ihre Systemrelevanz und Unabkömmlichkeit im Job nachweisen – und zwar mit einem ausgefüllten Schreiben. Die Formulare der Stadt gibt es im hier.

Notfallbetreuung

Die Notfallbetreuung erfolgt nicht in extra eingerichteten Kita- oder Schulzentren, sondern in den Einrichtungen, die die Eltern auch bisher tagtäglich angesteuert haben. Das heißt, alle Schulen und Kitas bleiben quasi „in Betrieb“, nur die Anzahl der Kinder wird stark reduziert. Damit folgt die Landesregierung den Empfehlungen von Virologen. Es soll vermieden werden, dass sich neue Gruppen bilden, also neue soziale Kontakte geknüpft werden, denn dadurch würde sich das Corona-Virus schneller verbreiten und nicht eingedämmt werden.

Private Betreuung

Aktuell schwappt eine Welle der Solidarität durch Köln. Viele Kölnerinnen und Kölner bieten ihre Hilfe an und wollen die Kinder von Freunden und Nachbarn betreuen. Davon rät die Landesregierung aber ab – aus oben genannten Gründen: dadurch entstünden neue Gruppen und neue soziale Kontakte. Kinder sollten besser in kleinen Gruppen betreut werden und im Idealfall ändern sich diese Gruppen nicht.

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