Alltägliche Geschäfte dürfen wieder öffnen

(SB|Symbolbild) Auch in Köln gelten ab Montag einige Corona-Lockerungen. Im öffentlichen Raum dürfen sich jetzt wieder bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, Kinder werden nicht mitgezählt. Außerdem dürfen Handel und körpernahe Dienstleistungen wieder aufmachen. 

© CC0

Wer gerade seinen Balkon oder Garten fit für den Frühling machen will, kann ab Montag wieder in die Garten- und Baumärkte. Geschäfte im Einzelhandel dürfen nur mit Terminen Kundschaft reinlassen. Wellnessmassagen, Kosmetik oder Nageldesign können wieder angeboten werden. Bei körpernahen Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden kann, muss ein negativer und tagesaktueller Schnelltest sowohl beim Personal als auch der Kundschaft vorhanden sein.

Der Corona-Krisenstab hat am Montag demnach viele Sachen zu entscheiden. Unklar ist zum Beispiel, wie genau die kostenlosen Schnelltests angeboten werden und wie Kölnerinnen und Kölner für ihren wöchentlichen kostenlosen Tests Termine machen können.

Die kostenlosen Schnelltests will die Stadt Köln im Testzentrum am Hauptbahnhof oder am Neumarkt anbieten. Wie Kölnerinnen und Kölner an ihre Termine kommen können, wurde bis Sonntagabend noch nicht geklärt. Der Corona-Krisenstab wird sich außerdem über die Kölner Sonderregeln beraten. Zu klären ist etwa, ob das Alkoholkonsum-Verbot in Teilen der Stadt aufgehoben werden soll oder weiter Bestand haben wird. 

Weitere Meldungen