Badeverbot im Rhein: Köln beschließt Einschränkungen

Der Kölner Stadtrat hat am Donnerstag über ein geplantes Badeverbot im Rhein entschieden. Die ursprüngliche Vorlage der Stadtverwaltung, die ein komplettes Betretungsverbot vorsah, wurde abgeschwächt. Wasserkontakt bis zur Knöchelhöhe bleibt weiterhin erlaubt – Schwimmen jedoch nicht.

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Das Verbot soll in etwa zwei Wochen in Kraft treten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Ähnliche Regelungen gelten bereits in Städten wie Düsseldorf, Neuss, Meerbusch, Krefeld, Dormagen und Duisburg.

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) meldete bis Ende Juli 2025 bereits zehn Todesfälle im Rhein in Nordrhein-Westfalen. Die starke Strömung und wechselnde Strömungsverhältnisse machen das Schwimmen im Rhein besonders gefährlich. Mit dem Badeverbot will die Stadt Köln die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger erhöhen. (GL|Symbolbild)

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