Betriebliche Altersvorsorge

Der Finanztipp bei Radio Köln wird präsentiert von der Sparkasse KölnBonn.

© Sparkasse KölnBonn

"Die Rente ist sicher!" Ja, dieser Satz ist viele viele Jahr her und es hat sich viel geändert. Wir kümmern uns jetzt um Eure 'bAV', also die betriebliche Altersvorsorge. Dazu gibt es zwei Formen, erklärt uns Dominik Becker im aktuellen Finanztipp.

Neuigkeiten, Tipps & Ratschläge aus der Finanzwelt. Hier geht's zu unserer Übersicht!


Entweder Euer Chef zahlt alles oder Ihr leistet (auch) einen Beitrag. In jedem Fall beteiligen sich auch das Finanzamt und die Sozialversicherung, weiß unser Finanzexperte Maximilian Blusch.

"Bei der klassischen, arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt der Chef alleine die Beiträge zur späteren Rente. Ihr könnt aber auch vereinbaren, Teile Eures Gehalts für Eure Zukunftsvorsorge zu verwenden, die sogenannte Entgeltumwandlung. Eine weitere Möglichkeit, ihr bringt die Vermögenswirksamen Leistungen Eures Arbeitgebers – kurz VL genannt – mit ein. Der Staat fördert auf alle Fälle Eure Beiträge in Eurer bAV. So entfallen für Einzahlungen bis 284 Euro im Monat die Sozialabgaben. Steuerfrei bleiben sogar Beträge bis zu 586 Euro monatlich. Dies ist abhängig von Beitragsbemessungsgrenzen. Wichtig: Euer Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, Euch eine bAV anzubieten. Zusätzlich übernimmt er bei sehr vielen Arbeitnehmern 15 Prozent der von Euch in Eure zusätzliche Alterssicherung eingebrachten Beiträge (des sog. Umwandlungsbeitrages)."

Gerade wer von Euch mit einer geringen Altersente rechnet, kann über die bAV zusätzlich vorsorgen. Egal, ob in Vollzeit, Teilzeit oder mit einem 450-Euro-Job. Nutzt einfach das Geld, das sonst an das Finanzamt wandert für Eure Rente!

„Auch wenn Ihr den Arbeitgeber wechselt, braucht Ihr um die selbst eingezahlten Beiträge nicht zu fürchten. Denn auch der neue Arbeitgeber ist verpflichtet, Euch eine Entgeltumwandlung anzubieten. Bezahlt der Chef die Beiträge zur bAV komplett, gilt für Euren späteren Anspruch auf die bAV Rente: Ihr müsst mindestens drei Jahre in der Firma arbeiten und beim Wechsel zum neuen Unternehmen mindestens 21 Jahre alt sein (sog. Unverfallbarkeit)."

Eine betriebliche Altersversorge ist außerdem Hartz IV sicher und auch bei einer Pleite des Arbeitgebers geschützt. Im Rentenalter könnt Ihr zwischen einer monatlichen Rente wählen oder Euch das angesparte Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen. In beiden Fällen fallen Steuern und Sozialabgaben an. Sprecht beim Thema baV am besten direkt mit dem Vorsorgespezialisten Eurer Sparkasse oder Bank, um Eure Möglichkeiten zu entdecken.

Früher wurde die spätere Rente komplett auf die sogenannte Grundsicherung angerechnet. Wer also im Alter auf Geld vom Staat angewiesen war, hatte umsonst angespart. Der Gesetzgeber hat nachgebessert: Sparer können (seit 2018) mindestens 100 und maximal 200 Euro ihrer Betriebs- und Riesterrente behalten. Außerdem fördert der Staat bei Geringverdienern die Beiträge Eures Arbeitgebers mit bis zu 288 Euro im Jahr. In den letzten Jahren (Änderungen 2018,2019 und 2020) wurde das arbeitnehmerfinanzierte Modell vom Staat weiter verbessert: Euer Chef muss Euren Beitrag (mit 15 Prozent) bezuschussen und auf die späteren monatlichen Renten über 160 Euro fallen weniger Abgaben an. Während die Beiträge für Eure Betriebsrente in bestimmten Rahmen steuer- und sozialversicherungsfrei sind, müsst Ihr später Steuern und Krankenversicherung darauf zahlen. Wer als gesetzlich krankenversicherter eine Betriebsrente bekommt, wird seit Anfang des Jahres durch einen Freibetrag von monatlich rd.160 Euro entlastet, Der (volle) Beitrag ist nur noch für den Teil der Rente fällig, der den übersteigt. Dies gilt auch für diejenigen, die bereits eine Betriebsrente bekommen.

Weitere Infos:

Betriebliche Altersvorsorge

Termine vereinbaren

Alle Finanztipps auf einen Blick:

Hier gibt's nochmal alle Finanztipps zum Nachlesen und -hören!
© Radio Köln