Bezirksregierung überprüft 3G-Regel am Arbeitsplatz

(RO|Symbolbild) Seit zwei Wochen gilt am Arbeitsplatz die „3G-Regel“. Die Arbeitsstätte darf seitdem nur noch von geimpften, genesenen oder getesteten Beschäftigten betreten werden. Die Kölner Bezirksregierung prüft laut eigener Aussage seit der vergangenen Woche die Einhaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz.

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Außerdem werde die ebenfalls wieder eingeführte „Home-Office-Pflicht“, die Erstellung und Umsetzung eines betrieblichen Hygienekonzepts sowie das Corona-Testangebot von den Arbeitgebenden geprüft, heißt es von der Bezirksregierung Köln. Verstöße gegen die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Zunächst bis zum 24. Dezember liege auf diesen Kontrollen jetzt der Schwerpunkt.

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