Bußgeld für Kölner wegen E-Zigarette am Steuer
Veröffentlicht: Donnerstag, 02.10.2025 14:59
Autofahren und dabei E-Zigaretten rauchen, das kann zu einem Bußgeld und Punkt in Flensburg führen. Das Kölner Oberlandesgericht hat in einem Kölner Fall eine Entscheidung gefällt.

Autofahren und dabei das Handy oder Navi in der Hand zu benutzen, ist verboten. Das ist bekannt. Aber auch eine E-Zigarette zu benutzen, kann gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Ein Kölner Autofahrer ist in letzter Instanz vor Gericht gescheitert und muss ein Bußgeld zahlen. Das hat das Kölner Oberlandesgericht mitgeteilt.
Warum E-Zigaretten unter den selben Paragraphen fallen können
Knackpunkt hier war, dass der Autofahrer auf dem Touchdisplay der E-Zigarette die Stärke eingestellt hat. Und da sagen die Richter, hier liege ein Verstoß gegen den selben Paragraphen der Straßenverkehrsordnung vor, der auch das Handy-Verbot regelt. Dort steht sinngemäß: Ein Berührungsbildschirm dürfe nur bedient werden, wenn er nicht in der Hand gehalten werden muss. Eine E-Zigarette mit Touchdisplay falle in diese Kategorie. Der Fahrer muss jetzt 150 Euro Geldbuße zahlen und ihn erwartet ein Punkt in Flensburg. (DD|Symboldbild)