Darf der Verfassungsschutz die AfD beobachten?
Veröffentlicht: Dienstag, 08.03.2022 16:21
(SR) Das Bundesamt für Verfassungsschutz will die AfD überwachen. Die AfD will das verhindern. Der Streit beschäftigt ab Dienstag das Kölner Verwaltungsgericht. Die Richterinnen und Richter müssen prüfen, ob der Verfassungsschutz genug in der Hand hat, um die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einzustufen. Damit könnten auch Telefone abgehört oder V-Leute auf die AfD angesetzt werden.

Seit Dienstagmorgen tauschen die Anwälte nahezu pausenlos dazu ihre Argumente aus. Es gäbe zum Beispiel ein völkisch-ethnisches Volksverständnis mit klaren Verdachtspunkten für eine mögliche Verfassungsfeindlichkeit, so die Anwälte des Verfassungsschutzes. Die Anwälte der AfD weisen das zurück, auch mit Blick auf die Meinungsfreiheit von Äußerungen Einzelner. Der Richter hatte angedeutet, dass für einen Verdachtsfall nicht unbedingt ein rechtlicher Verstoß gegen die Meinungsfreiheit vorliegen müsse. Wie und wann die Kölner Richter entscheiden werden, ist unklar. Für den Fall einer Niederlage will die AfD in die nächste Instanz gehen, so AfD Chef Tino Chrupalla am Dienstagmorgen.
Die Entscheidung ist innenpolitisch heikel, denn die AfD ist in allen Landtagen sowie im Bundestag vertreten. Entsprechend groß ist das bundesweite Interesse an dem Verfahren. Um es allen Zuschauerinnen und Zuschauern sowie Journalistinnen und Journalisten zu ermöglichen, die mündliche Verhandlung zu verfolgen, ist das Verwaltungsgericht in den Kristallsaal der Koelnmesse nach Deutz gezogen. Konkret müssen die Richterinnen und Richter dort entscheiden, ob sie in den 10.000 Seiten Akten, 100 weiteren Aktenordnern sowie zahlreichen Datenspeichern Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Haltung der AfD gefunden haben.


