Dementer Rentner nach Kindesentführung freigesprochen

Eine Kindesentführung stand im Raum, jetzt ist der beschuldigte Rentner aber freigesprochen worden. Eine Dreijährige aus Kalk war im Mai letztes Jahr im Bürgerpark verloren gegangen.

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Am nächsten Morgen fand die Polizei sie unverletzt in der Wohnung des damals 71-Jährigen. Es ließe sich nicht ausschließen, dass der Angeklagte schuldunfähig war, steht in der Urteilsbegründung. Bei dem Mann wurde eine Demenz diagnostiziert. Und an dem Mädchen wurde keine DNA des Angeklagten gefunden. (PR|Sr|Symbolbild)

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