Diese Regeln gelten an den Karnevalstagen

(SB/Symbolbild) Von Weiberfastnacht null Uhr bis einschließlich Karnevalsdienstag ist das gesamte Stadtgebiet eine sogenannte „Brauchtumszone“. Welche Regeln wo gelten und was ihr beachten müsst an den jecken Tagen, erfahrt ihr hier.

© Radio Köln

Feiern auf der Straße

Im öffentlichen Raum ist das Verweilen "zum Zwecke des geselligen Zusammenseins" nur unter 2G+ möglich. Bedeutet, ihr müsst vollständig geimpft sein und zusätzlich getestet. Corona-Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden. Den Test könnt ihr nur durch eine Booster-Impfung ersetzen. Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen auch Geboosterte einen zusätzlichen Test vorweisen müssen, zum Beispiel bei den Karnevalskonzerten im Jugendpark.

Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein Attest und einen aktuellen Schnelltest vorlegen.

Feiern in der Kneipe

Hier dürft ihr nur feiern, wenn ihr geboostert - oder den Geboosterten rechtlich gleichgestellt - und zusätzlich getestet seid. Die Stadt Köln empfiehlt, sich noch vor Karneval boostern zu lassen. Der Status "geboostert" gilt unmittelbar nach der Impfung. Außerdem gilt zum Teil eine Maskenpflicht.

Stadt Köln: "In Gaststätten gelten unterschiedliche Regelungen: Wird eine Gaststätte an den Karnevalstagen ausschließlich als Schankwirtschaft und Speisewirtschaft geführt (also Normalbetrieb, keine Karnevalsfeier), besteht an festen Plätzen keine Maskenpflicht. Beim Gang zur Toilette  muss eine Maske getragen werden. Wird in einer Gaststätte Karneval gefeiert, gelten verschärfte Zugangsbeschränkungen, wodurch innerhalb der Gaststätte ein erhöhtes Maß an Freiheit möglich wird: In Gaststätten mit Karnevalsfeierlichkeiten bis zu 100 Personen muss niemand eine Maske tragen. Feiern mehr als 100 Personen, ist die Umsetzung eines Hygienekonzeptes (ausreichendes Lüften, Händedesinfektionsmöglichkeiten ) erforderlich. Durch die Umsetzung der Hygieneregelungen entfällt die Maskenpflicht ebenfalls."

Reine Tanzveranstaltungen sind - laut Coronaschutzverordnung des Landes NRW - nicht erlaubt - singen und schunkeln fallen nicht unter diese Regelung und sind damit erlaubt.

Wer gilt als "gleichgestellt"?

Den Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt sind:

  1. Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14, aber höchstens 90 Tage zurückliegt (frisch Geimpfte),
  2. genesene Personen, bei denen die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 28, aber höchstens 90 Tage zurückliegt (frisch Genesene),
  3. geimpfte genesene Personen (einfach Geimpfte mit einer nachfolgenden Infektion oder Personen, die eine Impfung im Anschluss an eine SARS-CoV-2-Infektion erhalten haben)

Personen mit einem spezifischen positiven Antikörpertest und einer nachfolgenden Impfung, die nach der entsprechenden oben genannten Ausnahmendefinition (siehe A.) auch mit nur einer Impfdosis als vollständig geimpft gelten, werden den vorgenannten zweifach Geimpften in diesem Fall gleichgestellt, wobei die Karenzzeit von mehr als 14 Tagen entfällt.

Quelle: Anlage 2 zur CoronaSchVO NRW 

Keine Maskenpflicht auf Einkaufsstraßen

Die Maskenpflicht in der Innenstadt bzw. den Einkaufsstraßen wird über Karneval ausgesetzt. Vor der Bühne am Altermarkt gilt damit ebenfalls keine Maskenpflicht, am Tanzbrunnen und beim Rosenmontagszug im Stadion schon. Erkundigt Euch also am besten vorher, was dort, wo ihr feiern möchtet, gilt.

Glasverbot & Kontrollen

Wie in den letzten Jahren gilt in der Altstadt an Weiberfastnacht und am Karnevalssamstag ein Glasverbot, im Zülpicher Viertel an Weiberfastnacht, am Karnevalssamstag und am Rosenmontag. Das Zülpicher Viertel ist abgesperrt. Der Zugang wird vom Ordnungsamt der Stadt Köln kontrolliert.

"Überprüft werden wie bereits am 11.11.2021 der Impfstatus und Teststatus, die Übereinstimmung der Nachweise mit den Personalien, das Glasverbot sowie die Personenanzahl und Personendichte im Viertel. Überprüfte Personen erhalten auf Wunsch einen Stempel."

Wer kurzfristig das Gelände mit Stempel verlassen möchte, muss den Status dann nicht nochmal prüfen lassen.

Stadt appelliert an die Eigenverantwortung

Stadtdirektorin Andrea Blome:

"Mein ausdrücklicher Appell richtet sich an die Eigenverantwortung aller Menschen, die in Köln Karneval feiern möchten. Jeder soll und muss für sich und sein persönliches soziales Umfeld überprüfen, ob er den Kontakt mit Menschengruppen verantworten kann. Ich habe vollstes Verständnis für diejenigen, die für sich die Entscheidung getroffen haben, diese Session noch einmal auszusetzen. Für die Feiernden haben wir in der Stadt das höchstmögliche Schutzniveau geschaffen: Wer im öffentlichen Raum feiern will, muss doppelt geimpft oder genesen sein und einen aktuellen Corona-Test nachweisen, in den Kneipen dürfen nur Geboosterte mit aktuellem Test Karneval feiern. Durch diese hohen Hürden vor der Kneipentür ist dann drinnen ein erhöhtes Maß an Freiheit, darunter ein Verzicht auf die Maske, möglich."


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