Erleichterung über mögliche Diesel-Wende

(SR) Kölner Wirtschaft und Politik atmen auf: Die EU-Kommission hat keine Einwände gegen die beabsichtigte Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die Änderung sieht vor, dass es in Städten mit einer Stickstoffoxid-Belastung bis zu 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel keine Fahrverbote geben darf.

Kölns Verkehrsdezernentin Blome begrüßt in einer Stellungnahme sehr, dass die EU-Kommission Fahrverbote bei einer geringen Überschreitung des Grenzwertes von 40 Mikrogramm für nicht erforderlich hält. Dies bedeute aber nicht, dass man sich jetzt zurücklehnen könne. Es gelte weiterhin, die Mobilitätswende mit aller Energie voranzutreiben.

Auch Kölner IHK und Handwerkskammer sind zuversichtlich. Das Oberverwaltungsgericht Münster will im Sommer über Dieselfahrverbote in Köln entscheiden.

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