Erster öffentlicher Muezzin-Ruf an der Zentralmoschee

(GL) Zum ersten Mal hat am Freitagmittag ein Muezzin auch außerhalb einer Kölner Moschee zum Gebet gerufen. Im nahen Umfeld war der Ruf ungefähr so laut wie ein Föhn am Ohr zu hören. Die Stadt Köln hatte das unter Auflagen genehmigt. Zum traditionellen Mittagsgebet in der Zentralmoschee der türkisch-islamischen Union Ditib in Köln Ehrenfeld waren hunderte Gläubige, aber auch Schaulustige und Journalistinnen und Journalisten gekommen. 

© Radio Köln

Um 13:25 Uhr setzte der Muezzin zu seinem Gebetsruf an. Einige Gläubige berichteten, sie seien aus Niedersachsen gekommen. Rund 20 Kamerateams aus ganz Deutschland, aber auch aus der Türkei haben sich zusammen mit dutzenden Fotografen um die beste Position gedrängelt. Auf der anderen Straßenseite demonstrierten Menschen gegen die islamische Republik. Weil sie mit ihren Rufen die spirituelle Zeremonie des Gebetsrufes störten, kam es kurz zu Unruhen. Nach drei Minuten sind die Gläubigen in den Gebetssaal zum Freitagsgebet gezogen.

Mit dem Gebetsruf ruft der Muezzin die Gläubigen auf Arabisch zum Gebet. Gleichzeitig ist der Ruf auch ein Glaubensbekenntnis. Die Zeit des Mittagsgebets richtet sich nach dem Stand der Sonne. Der Muezzin-Ruf in Köln ist unter anderem umstritten, weil die Ditib eine starke Nähe zur türkischen Regierung hat und Kritikerinnen und Kritiker einen zu starken Einfluss von Machthaber Erdogan sehen. Laut Zekeriya Altug von der Ditib werde man sich auf jeden Fall an die Auflagen der Stadt halten:

„Bei den Auflagen geht es natürlich darum, dass der Gebetsruf andere Menschen nicht stört. Wir wollen unsere eigene Religion praktizieren, aber nicht andere Menschen stören – und ganz besonders die Nachbarschaft nicht. Von daher haben wir uns natürlich auf bestimmte Schallobergrenzen geeinigt. Es geht nur darum, dass wir symbolisch nach außen rufen können und damit hier ein Stück mehr Religionsfreiheit ausüben können.“

Das Modellprojekt der Stadt Köln zum Freitagsgebet ist zunächst auf zwei Jahre begrenzt.

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