Erstmals Böllerverbotszone an Silvester in der Innenstadt
Veröffentlicht: Donnerstag, 16.11.2023 13:53
(LE|Symbolbild) In der Kölner Innenstadt wird es zum Jahreswechsel erstmals eine Böllerverbotszone geben. Wie die Stadt mitteilt, gilt das Verbot für einen großflächigen Bereich zwischen dem Rhein und den Ringen.

Hier dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände mit ausschließlich knallender Wirkung, wie beispielsweise Silvesterknaller oder Böller, abgefeuert werden. Erlaubt bleibt jedoch weiterhin das Abbrennen von Feuerwerksraketen und Feuerwerk, bei dem es vor allem um die Sichtbarkeit geht.
Wer dennoch in diesem Bereich böllert, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 200 Euro rechnen. Das Sprengstoffgesetz ermöglicht sogar eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.
Zusätzlich wird es, wie in den letzten Jahren, weiterhin eine Böllerverbotszone rund um den Kölner Dom geben, sowie vor Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen.