Flughafen Köln/Bonn: Gefängnis für Alkohol am Steuer

(PR | Foto: Symbolbild) Wer eine Geldstrafe nicht bezahlt, muss seine Strafe stattdessen im Gefängnis absitzen. Diese Erfahrung muss jetzt eine 54-Jährige machen. 

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Wegen Trunkenheit am Steuer war sie unter anderem zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt worden. Die sie jedoch nicht gezahlt hatte. Deshalb wurde die Frau zur Fahndung ausgeschrieben. Beamte der Bundespolizei erkannten die 54-Jährige bei ihrer Einreise am Kölner Flughafen. Weil sie auch auf der Wache die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, kam sie in Haft. Ihr drohen jetzt 54 Tage Gefängnis.

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