Gericht: Fahrradstraße in Rodenkirchen ist rechtswidrig

Die Schilder in Rodenkirchen stehen schon, müssen jetzt aber wohl wieder abgebaut werden. Denn die neu eingerichtete Fahrradstraße auf der Goethestraße ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag entschieden.

© Stadt Köln

Durch die Umgestaltung waren Parkplätze für Autos weggefallen, ein Anwohner hatte dagegen geklagt. Das Gericht sagt: Die Voraussetzungen für eine Fahrradstraße liegen hier nicht vor. Die Stadt habe sich auf Konzepte der Bezirksvertretung Rodenkirchen berufen, die dafür aber nicht zuständig gewesen sei – zuständig wäre der Stadtrat oder einer seiner Ausschüsse. Außerdem habe die Stadt die Verkehrsdaten im Vorfeld nicht ausreichend erhoben, um die Maßnahme verlässlich zu begründen.

Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden. Darüber würde dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. (LE|Archivbild)

Weitere Meldungen