Gericht kippt Sperrstunde auf Brüsseler Platz in Köln

Es ist eine Nachricht, die vor allem die Gastronominnen und Gastronomen am Brüsseler Platz freuen dürfte: Die Außengastronomie dort darf jetzt doch wieder länger als bis 22 Uhr geöffnet haben. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden.

© Radio Köln

Mit diesem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts geändert. Gegen diesen hatte die Betreiberin einer Gaststätte geklagt. Und das ist eine neue Wendung in der Diskussion um die Lautstärke auf dem Brüsseler Platz: Weil sich Anwohner durch den Lärm gestört fühlen, sollte sich die Stadt Maßnahmen überlegen - und neben dem Alkoholverbot ab 22 Uhr hat dazu auch die Sperrstunde für die Außengastronomie ab 22 Uhr dazugehört. Die ist jetzt also wieder gekippt: Das Gericht sagt, dass nicht ausreichend bewiesen ist, dass der gemessene Lärm wirklich von der Außengastro kommt. Der könnte auch von den feiernden Menschen auf dem Platz ausgehen, die sich dort aufgehalten haben, heißt es vom Gericht.

(KU)

Weitere Meldungen