Gericht: Polizei überwacht zu große Flächen
Veröffentlicht: Freitag, 29.11.2024 06:24
(FW|PR|Symbolbild) Im Streit um die polizeiliche Videoüberwachung haben sowohl die Polizei Köln als auch klagende Anwohner einen Dämpfer hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Köln hat in erste Instanz entschieden: Die Videobeobachtung ist zwar grundsätzlich rechtens, die Kölner Polizei überwacht aber zu große Flächen.

Laut dem Urteil der Kölner Verwaltungsrichter muss die Polizei die Videobeobachtung in den vielen Seitenstraßen rund um Dom, Ebertplatz, Ringen, aber auch Neumarkt und Wiener Platz einstellen. Sie seien nicht ausreichend als Kriminalitätsschwerpunkt zu werten. Das gelte auch für den Bereich Kalk Post. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Kammer erklärte schon zu Prozessbeginn: Endgültig entschieden würden die Klagen wohl erst in der nächsten Instanz, dem OVG des Landes NRW. Seit Jahren
streiten Anwohnerinnen und Anwohner vor Gericht gegen die 24/7 Videobeobachtung der Polizei.