"Glukose Fall": Kölner Apothekerin verurteilt
Veröffentlicht: Mittwoch, 16.07.2025 19:10
Im sogenannten "Glukose Fall" ist das Urteil gegen eine Kölner Apothekerin wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung rechtskräftig. Das hat jetzt der Bundesgerichthof entschieden.

Die Apothekerin hatte Glukose für einen Glukosetoleranztest bei Schwangeren mit einem Lokalanästhetikum verunreinigt. Diese fälschliche Lösung wurde zwei schwangeren Frauen verabreicht. Eine Frau starb, nachdem sie die Lösung getrunken hatte - auch ihr Kind, das per Notkaiserschnitt zur Welt kam, konnte nicht gerettet werden. Eine andere Schwangere überlebte mit leichten Symptomen.
Das Landgericht Köln verhängte in dem Fall eine zweijährige Bewährungsstrafe, von der zwei Monate als verbüßt gelten. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil jetzt, hat aber die Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung rausgestrichen. Die Strafe von einem Jahr und zehn Monaten bleibt bestehen. (RO|ISc)