Grundschulklasse muss in Quarantäne bleiben

(KU|Symbolbild) Eine Nippesser Grundschulklasse muss weiter in Quarantäne bleiben. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden. Die Eltern hatten sich stellvertretend für ihre Kinder mit Eil-Anträgen gegen die Ordnungsverfügung des Kölner Gesundheitsamtes gewandt. Doch das Gericht hält die 14-tägige Quarantäne für rechtmäßig.

© CC0

Weil in der betroffenen Klasse ein Fall der Delta-Variante des Corona-Virus aufgetaucht war, hat das Gesundheitsamt vorsorglich für alle Mitschülerinnen und Mitschüler Quarantäne angeordnet. Die Quarantäne sei eine besondere Belastung für die Familien. Die Maßnahme sei aber angemessen, weil die Kontakte der Schülerinnen und Schüler untereinander weitgehend nicht klärbar gewesen seien. Es bestehe ein hohes Interesse daran, Infektionsketten aufzudecken und zu unterbrechen, sagt auch das Verwaltungsgericht. Die betroffene Klasse der Maternus-Grundschule muss bis zum 14. Juli in Quarantäne bleiben.

Weitere Meldungen