Haustier im Büro: Was ist erlaubt?
Veröffentlicht: Dienstag, 14.04.2026 10:30
Ein Haustier einfach mit zur Arbeit bringen? Das ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ob Hund oder Katze mit ins Büro dürfen, ist immer Sache des Arbeitgebers. Nur wenn er zustimmt oder es im Job üblich ist, kann das erlaubt sein. Ein generelles Recht darauf gibt es nicht. Wir haben mit Rechtsanwalt Arndt Kempgens über das Thema gesprochen.

Erlaubnis - mündlich reicht oft schon
Wenn ein Arbeitgeber einverstanden ist, muss das nicht zwingend schriftlich festgehalten werden.
Eine mündliche Absprache reicht in vielen Fällen schon aus. Manche Unternehmen regeln das aber auch klar im Arbeitsvertrag – zum Beispiel über eine sogenannte „Tierklausel“.
Ausnahmefälle sind möglich - aber nur kurzfristig
In besonderen Situationen kann ein Tier auch mal kurzfristig mitgebracht werden. Zum Beispiel:
- wenn es krank ist
- oder dringend betreut werden muss
Aber: Das gilt nur vorübergehend und mit Absprache. Ein dauerhaftes Mitbringen ohne Genehmigung ist nicht erlaubt.
Kollegen haben immer Vorrang
Entscheidend ist auch das Team: Wenn Kollegen Angst vor Hunden haben oder allergisch sind, ist die Sache klar – dann dürfen Tiere nicht mit ins Büro. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeitenden zu schützen. Das hat Vorrang.
Wer haftet bei Schäden?
Wird etwas kaputt gemacht oder jemand verletzt, gilt:
- Verantwortlich ist immer der Tierhalter
- und zwar unabhängig davon, ob ihn Schuld trifft
Juristisch spricht man von einer verschuldensunabhängigen Haftung. Heißt konkret: Wenn ein Hund im Büro Schaden anrichtet, haftet die Person, die ihn mitgebracht hat. Eine passende Versicherung ist deshalb wichtig.
Autor: Finn Weyden, Arndt Kempgens
