Höherer Mindestlohn betrifft auch Kölner Mini-Jobber

Zum Jahreswechsel steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das betrifft auch über 126.000 Mini-Jobber in Köln. Die Gewerkschaft NGG gibt ein paar Tipps.

© NGG | Florian Göricke

Die Gewerkschaft NGG ruft deshalb alle geringfügig Beschäftigten bei uns auf, ihr "Lohn-Plus" zu überprüfen. Wer etwa zehn Stunden die Woche im Mini-Job arbeitet, müsste im nächsten Jahr monatlich 47 Euro mehr auf dem Konto haben. 

"Keine Beschäftigten zweiter Klasse"

Die Gewerkschaft weist in dem Zusammenhang auf die Rechte der Mini-Jobber hin. Sie seien keine Beschäftigten zweiter Klasse. Bei gleicher Qualifikation hätten sie für die gleiche Arbeit wie eine Vollzeitkraft auch den gleichen Stundenlohn verdient. Außerdem stehen ihnen auch Urlaub zu, Zuschläge für Wochenend- und Nachtarbeit sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. (DD|Symbolbild)

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