Hofflohmärkte in Köln dürfen sonntags stattfinden

Jetzt also doch! Die Hofflohmärkte in den Kölner Veedeln dürfen sonntags stattfinden. Das hat die Stadt Köln am Freitag mitgeteilt.

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Die privaten Hofflohmärkte verstoßen nicht gegen das NRW-Feiertagsgesetz. Das habe die juristische Prüfung ergeben, heißt es. Der Fokus liege auf dem nachbarschaftlichen Miteinander und eben nicht auf einer durch Arbeit erfolgenden Gewinnerzielungsabsicht, lautet die Begründung. Somit ist klar: Die Hofflohmärkte dürfen stattfinden. (LE|DB|Symbolbild)