Hohe Strafen bei Verstößen gegen Corona-Regeln

(SR|Foto:Symbolbild) Ab Donnerstag gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Wer nicht seinen richtigen Namen in die Nachverfolgungslisten im Restaurant einträgt, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Auch bei privaten Feiern mit mehr als 50 Gästen müssen jetzt Gästelisten geführt werden.  

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Wer ab Donnerstag in Köln mit mehr als 50 Gästen feiern will, muss die Veranstaltung drei Tage vorher beim Ordnungsamt anmelden. Außerdem muss vier Wochen lang eine Liste über die tatsächlichen Gäste vorliegen. Großveranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmenden sind ab einer Inzidenzzahl von 35 automatisch verboten. Das gilt auch für Fußballspiele. Ob der FC am Samstag gegen Gladbach vor Zuschauerinnen und Zuschauern spielt, entscheidet sich am Freitag. Eine Maskenpflicht in Büros und am Arbeitsplatz werde es aber vorerst nicht geben, sagte NRW-Gesundheitsminister Laumann Mittwoch. Infektionen am Arbeitsplatz machten nur sechs Prozent der Fälle aus.

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