Hubig: Digitale Gewalt ist «Massenphänomen»

Stefanie Hubig
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Gesetzentwurf

Berlin (dpa) - Mehr Rechte für Opfer, striktere Strafen für Täter: Justizministerin Stefanie Hubig hat ihren Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt vorgelegt. «Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen», sagte die SPD-Politikerin zu der Vorlage. «Während Deepfakes und Cyberstalking längst Alltag geworden sind, hinkt unser Recht der digitalen Realität hinterher.»

Mit dem neuen Gesetz soll zum einen das Strafrecht verschärft werden, unter anderem mit Blick auf sogenannte sexualisierte Deepfakes. Zum anderen sollen Opfer digitaler Gewalt über das Zivilrecht selbst leichter gegen Urheber vorgehen und gerichtlich auch Account-Sperren erwirken können.

 «Im Zeitalter von KI, hochauflösenden Smartphonekameras und sozialen Netzwerken ist es einfacher als je zuvor, Menschen in aller Öffentlichkeit zu demütigen, zum Sexualobjekt herabzuwürdigen und in ihrer Intimsphäre zu verletzen», meinte Hubig. «Millionen Menschen sind betroffen, besonders häufig Frauen – und die Zahlen steigen rasant.»

Von Hatespeech bis Doxing

Hubigs Entwurf muss noch im Kabinett abgestimmt und dann ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Vorbereitet wurden die Maßnahmen schon länger. Neue Dringlichkeit bekam die Debatte Ende März. Die Schauspielerin Collien Fernandes berichtete über Fake-Profile in ihrem Namen, über die pornografische Darstellungen verbreitet worden waren. Sie erhob Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

Der Gesetzentwurf bezieht sich auf diverse Formen digitaler Gewalt, darunter Bedrohungen («Hatespeech»), die unerlaubte Veröffentlichung personenbezogener Daten («Doxing»), das unerwünschte Zusenden von Pornografie (u.a. «Dick Pics»), das sogenannte Cybergrooming (Anbahnung von sexuellem Kontakt mit Minderjährigen im Internet), Cybermobbing und Cyberstalking sowie bildbasierte sexualisierte Gewalt und Identitätsmissbrauch mit Fake-Profilen.

Neue Straftatbestände

Vorgesehen sind drei neue Straftatbestände: Die «Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen» - dabei geht es um das Herstellen und Verbreiten von intimem Bildmaterial; die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch «täuschende Inhalte» - Stichwort Deepfakes; und die unbefugte Überwachung von Menschen zum Beispiel über Tracking - Stichwort Cyberstalking.

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Digitale Gewalt
Hassbotschaften gelten auch als digitale Gewalt. (Symbolbild)© Marijan Murat/dpa
Hassbotschaften gelten auch als digitale Gewalt. (Symbolbild)
© Marijan Murat/dpa

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