Initiative: Sauna-Spanner sollen bestraft werden
Veröffentlicht: Montag, 26.01.2026 16:46

Voyeurismus
Hannover (dpa) - Sexuell motivierte Bildaufnahmen sollen auch in der Öffentlichkeit, also zum Beispiel in der Sauna oder am Strand, verboten werden. Das fordern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative. «Digitale Spanner dürfen sich nicht länger hinter den Unzulänglichkeiten veralteter Paragrafen verstecken», sagte der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) in Hannover.
Filmen oder Fotografieren in der Öffentlichkeit nicht strafbar
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) sagte, Voyeuraufnahmen hätten mit der ständigen Verfügbarkeit von Kameras durch Smartphones zugenommen. Zwar sei es schon heute strafbar, solche Aufnahmen zu verbreiten. Das Filmen oder Fotografieren selbst sei in der Öffentlichkeit allerdings nicht verboten. Das betreffe beispielsweise auch öffentliche Umkleiden. Diese Strafbarkeitslücke müsse der Bund schließen.
«Ich glaube, es braucht keine große Fantasie, sich vorzustellen, wie man sich da fühlt, egal ob man Mann, Frau oder andersgeschlechtlich ist. Man fühlt sich erniedrigt, man fühlt sich bloßgestellt, man fühlt sich angewidert», sagte Wahlmann. Die aktuelle Situation sei empörend und die Folgen daraus schockierend. Die Gesetzeslücke dürfe nicht dazu führen, dass sich die Opfer einschränken und etwa Frauen nicht mehr in die Sauna gehen.
Einen konkreten Vorschlag für eine neue Regelung machten die Ländervertreter nicht. Man könne den Paragrafen zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs ändern oder den zur Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen – oder auch einen gänzlich neuen Straftatbestand schaffen. Der Bundesrat soll am Freitag über die Initiative beraten.
Mann filmte Frauen in Sauna – und erhielt Handy zurück
Zwei betroffene Frauen aus Leipzig berichteten bei der Pressekonferenz, wie sich ein Mann in einer fast leeren Sauna «maximal 50 Zentimeter entfernt» neben sie gesetzt, sein Handy an eine Handtuchrolle angelehnt und sie gefilmt habe.
Als die beiden Frauen das bemerkten, hätten sie ihn zur Rede gestellt und die Polizei gerufen. Die habe das Handy auch erst eingezogen, die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen aber später ein. Die Begründung: Das Verhalten des Mannes sei zwar moralisch verwerflich, aber nicht strafbar.
Der Mann erhielt sein Handy zurück – mitsamt den Nacktaufnahmen. Er habe damit schwarz auf weiß bekommen, dass sein Verhalten keine Straftat bedeute.
Das habe sich «wie ein Schlag ins Gesicht» angefühlt, sagte eine der Betroffenen. Ihr Gefühl: Die aktuelle Gesetzeslage schütze das Eigentum der Täter und nicht die Würde der Opfer. «Das fühlt sich extrem ungerecht an.»
«Ein echtes gesellschaftliches Problem»
Sollten voyeuristische Aufnahmen in der Öffentlichkeit künftig strafbar sein, könnten die Handys, mit denen die Fotos oder Videos gemacht wurden, künftig als Tatmittel eingezogen werden. Zudem hätten die Opfer dann einen klaren Anspruch auf Löschung der Bilder, erläuterten die Ministerin und der Minister.
Digitale sexuelle Gewalt sei kein Nischenthema, betonte Limbach. «Die ständige Verfügbarkeit von Kameras macht heimliche, sexuell motivierte Bildaufnahmen leicht», sagte er. «Diese bildbasierte Gewalt betrifft vor allem Frauen und Mädchen, und sie ist ein echtes gesellschaftliches Problem.»
Petitionen erhalten Zehntausende Unterschriften
Der Grünen-Politiker erinnerte an den Fall einer Kölner Joggerin, die von einem Voyeur verfolgt und von hinten gefilmt wurde. Die Frau startete eine Petition auf der Plattform innn.it, die mittlerweile mehr als 160.000 Menschen unterstützen.
Auch die beiden Freundinnen aus der Sauna in Leipzig riefen dort eine Petition ins Leben. Diese erhielt bisher mehr als 63.000 Unterschriften.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich bereits mehrfach dafür ausgesprochen, voyeuristische Nacktaufnahmen auch im öffentlichen Raum unter Strafe zu stellen. «Natürlich geht es nicht um beiläufiges Fotografieren, es geht uns um digitale Spanner-Aufnahmen», sagte die SPD-Politikerin zuletzt der «Neuen Osnabrücker Zeitung».
Schon jetzt ist es in bestimmten intimen Situationen verboten, andere zu filmen und zu fotografieren. Wer etwa jemanden in dessen Wohnung oder in einer Toilette filmt oder fotografiert, kann dafür bis zu zwei Jahre im Gefängnis landen. Außerdem können Betroffene, die heimlich in intimen Situationen aufgenommen wurden, sich auf ihr Recht am eigenen Bild berufen und einklagen, dass die Aufnahmen gelöscht werden.




