Kölner Urteil nach Therapeutin-Entführung rechtskräftig

Zwei Jahre nach der Entführung einer Psychotherapeutin müssen ihr Entführer und sein Komplize viele Jahre hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen.

© Bundesgerichtshof

Die beiden Angeklagten haben die Therapeutin in ihrer Kölner Praxis mit Chloroform betäubt und in eine Kiste gezwängt. In der Wohnung der beiden wollten sie die Frau um rund 1,5 Millionen Euro erpressen. Einer der beiden Angeklagten war ein ehemaliger Patient und wollte sich damit an der Therapeutin rächen. Er sagte vor Gericht, sie hätte ihn falsch behandelt. Als die Frau schriftlich zusicherte, das Geld zu bezahlen, durfte sie wieder gehen.

Dafür hatte das Kölner Landgericht die beiden Männer jetzt zu elf Jahren beziehungsweise achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. (DD|Symbolbild)

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