Kölner Verfassungsbeschwerde abgewiesen

Der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW hat eine Verfassungsbeschwerde von acht Städten gegen das Land NRW zurückgewiesen. Auch Köln ist unter den Klägern. Es geht ums Geld.

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Eine Änderung im Gemeindefinanzierungsgesetz hat dazu geführt, dass kreisfreie Städte wie Köln weniger Geld vom Land bekommen als kreisangehörige Städte. Das finden Köln und auch weitere Städte ungerecht. Die Städte hätten vor allem im Sozialbereich mit steigenden Ausgaben zu kämpfen.

Die Landesregierung müsse die Kommunen dauerhaft finanziell deutlich besser ausstatten, sagen die betroffenen Städte. Köln hat zum Beispiel aktuell wegen hoher Schulden auch eine Haushaltssperre. Das heißt: Die Stadt gibt bis Ende des Jahres nur noch das Geld aus, was ihrer Meinung nach unbedingt sein muss. (PR|DD|Symbolbild)

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