Kölner Verwaltungsgericht gibt Student Recht

(Symbolbild|GDM|TV) Das Hausverbot der Kölner Uni gegen einen Studenten ist wahrscheinlich rechtswidrig. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte dem Eilantrag des Studenten am Freitag stattgegeben.

© Daniel Dähling

Die Uni wollte ihm verbieten, beim Besuch des israelischen Botschafters am Montag dabei zu sein. Der Student ist Mitglied der Hochschulgruppe "Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband". Er soll einen Instagram-Beitrag geliked haben, der zu Protestaktionen bei der Veranstaltung aufrief. Außerdem hätte er im Internet einen pro-palästinensischen Slogan verwendet. Das reichte der Uni aus, um ihn für den Zeitraum des Besuches des israelischen Botschafters mit einem Hausverbot zu belegen. Dagegen stellte der Student einen Eilantrag - und bekam Recht vom Verwaltungsgericht. Es gäbe nicht genügend Anhaltspunkte, dass der Student vorhabe, den Hausfrieden zu stören.

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