Landeswahlausschuss bestätigt Kölner Entscheidung
Veröffentlicht: Freitag, 01.08.2025 05:47
Eine fehlende Unterschrift hat Folgen. Der Landeswahlausschuss hat die Entscheidung der Stadt Köln bestätigt: Eine Kandidatin der Grünen wird nicht zur Kommunalwahl im September zugelassen.

Grund ist eine fehlende Unterschrift auf der sogenannten Zustimmungserklärung – also dem Formular, mit dem Kandidierende ihre Bereitschaft zur Wahl erklären. Die Grünen hatten Beschwerde eingelegt, der Landeswahlausschuss hat sie jetzt zurückgewiesen. Die Begründung: Für die Einhaltung aller Formalien seien die Parteien oder die Wahlvorschläger selbst verantwortlich – das Wahlrecht sei in diesem Punkt eindeutig. (FW|SR|Symbolbild)