Oberlandesgericht verlängert Kontaktverbot für Mörder
Veröffentlicht: Samstag, 22.03.2025 11:15
Ein wegen Mordes verurteilter Mann darf seine drei Kinder weiterhin nicht im Gefängnis sehen. Das Oberlandesgericht Köln verlängerte ein bereits bestehendes Kontaktverbot um dreieinhalb Jahre, nachdem der Vater dagegen Beschwerde eingelegt hatte.

Der Mann hatte seine Frau getötet, nachdem sie sich wegen häuslicher Gewalt von ihm getrennt hatte. Seine drei Kinder im Alter von vier bis acht Jahren leben seitdem in einer Pflegefamilie. Das Gericht entschied, dass ein Kontakt den Heilungsprozess der Kinder gefährden würde. Sie hätten zudem ausdrücklich geäußert, keinen Kontakt zum Vater zu wollen. Der Mann akzeptiere das Urteil, zeige laut Gericht aber kein Verständnis für die Auswirkungen seiner Taten auf die Kinder. Der Beschluss des Gerichts ist rechtskräftig. (KS|MH|Symbolbild)