Oberverwaltungsgericht lehnt Beweisanträge der AfD ab
Veröffentlicht: Dienstag, 30.04.2024 06:51
(SR|Archivbild) Im Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das Oberverwaltungsgericht Münster gestern rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Sie seien zum Teil unerheblich und würden keine Beweise erbringen, sagte der Vorsitzende Richter. Im Prozess geht es darum, ob die AfD als extremistischer Verdachtsfall gelten darf.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln die Sicht des Verfassungsschutzes bestätigt: Die AfD darf als extremistischer Verdachtsfall geführt und beobachtet werden. Dagegen ging die AfD in Berufung. Das Gericht hat auch das Vorlesen weiterer Beweisanträge abgelehnt, in denen es um mögliche Fehler der Vorinstanz ging oder darum, dass die Beobachtung durch den Verfassungsschutz politisch motiviert sei. Am 6. Mai geht der Prozess weiter. Wann es ein Urteil gibt, ist nicht absehbar.