„raum13“-Initiative muss ihre Deutzer Ateliers räumen

(DD|Symbolbild) Die Künstler-Initiative "raum13" muss die ehemalige Hauptverwaltung der Deutz-AG räumen. Das hat das Kölner Landgericht am Mittwoch entschieden. Es gab damit der klagenden Grundbesitz-Verwaltungsgesellschaft Recht.

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Damit muss die Künstlerinitiative bis Ende Februar aus den Räumen an der Deutz-Mülheimer-Straße ausziehen. Die Stadtpolitik hatte noch zur Unterstützung der Initiative aufgerufen. Die Stadt Köln sollte mit dem Eigentümer verhandeln, auch um gegebenenfalls einen Direkt-Ankauf des Grundstücks zu ermöglichen.

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