Rechtsspruch für Ex-Polizeipräsidenten Albers
Veröffentlicht: Donnerstag, 16.05.2024 12:16
(PR|Symbolbild) Das Land NRW darf Polizeipräsidenten nicht jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Der entsprechende Paragraf des Beamtengesetzes NRW verstoße gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute.

Polizeipräsidenten seien keine politischen Beamten. Geklagt hatte der frühere Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers. Die damals rot-grüne Landesregierung hatte Albers nach den Vorfällen der Kölner Silvesternacht 2015/16 mit zahlreichen sexuellen Übergriffen von Männern auf Frauen von seiner Aufgabe entbunden und in den Ruhestand geschickt. Das Verfahren von Albers wird nun am Oberverwaltungsgericht NRW fortgeführt. Dies dürfte seiner Klage stattgeben und seine Versetzung in den Ruhestand als ungültig erklären.