Schmerzensgeldklage nach Missbrauch gegen Erzbistum Köln

(MH|DD|Symbolbild) Im Schmerzensgeldprozess gegen das Kölner Erzbistum wird die Klägerin wohl keinen Erfolg haben. Das sagte ein Richter beim heutigen Prozessauftakt am Kölner Landgericht.

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Die Frau war in den 70er- und 80er-Jahren Opfer eines Priesters geworden, der ihr damaligen Pflegevater war. Vor zwei Jahren wurde er schon zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs an insgesamt neun Mädchen verurteilt. Die Frau hatte das Erzbistum auf mehr als 800.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Obwohl der Mann Priester war, müsse man seine Amtsausübung und seine privaten Taten laut Gericht aber trennen, deshalb sei in diesem Fall nicht das Bistum verantwortlich. Dass der Mann die Klägerin als Pflegetochter aufnehmen durfte, sei eine Entscheidung des Jugendamts gewesen. Das Gericht habe aber noch keine endgültige Entscheidung getroffen, die soll Mitte September verkündet werden.


Ursprüngliche Meldung:

Er hat seine ehemalige Pflegetochter über Jahre hinweg sexuell missbraucht. Das hat das Kölner Landgericht bereits festgestellt. Heute geht es um Schmerzensgeld. Um 13 Uhr beginnt am Landgericht der Prozess gegen das Erzbistum Köln. Die frühere Pflegetochter eines ehemaligen Priesters klagt auf insgesamt 830.000 Euro Schmerzensgeld. Schon im Februar 2022 hat das Gericht den Mann zu insgesamt zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Damals hatte das Gericht geurteilt, dass er insgesamt neun Mädchen über mehrere Jahre hinweg teilweise schwer sexuell missbraucht hat. Inzwischen ist er auch aus dem Klerikerstand entlassen worden. Im aktuellen Fall geht es um die Schmerzensgeld-Klage seiner früheren Pflegetochter. Sie soll in den 1970er- und 1980er-Jahren Opfer des Mannes geworden sein. In einem ähnlichen Fall hatte das Kölner Landgericht einem anderen Missbrauchsbetroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

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