Schwimmen im Fühlinger See ab Mitte Mai

(GDM|PR|Archivbild) Vielen war es lange gar nicht klar – aber Baden ist im Fühlinger See eigentlich verboten. Es drohen hohe Bußgelder. Doch immerhin an zwei Stellen am See kann voraussichtlich Mitte Mai ganz legal geschwommen werden. 

© Daniel Dähling / Radio Köln

Wenn der Stadtrat am 16. Mai seine finale Zustimmung gibt, kann am 17. Mai der Badebetrieb an zwei Badestellen starten. Das Baden sei dann bis zum 30. September am See 1 und 7 offiziell erlaubt. Die Badestellen sind zwar auch nicht bewacht, aber die Stadt checkt dann zum Beispiel ab, ob es mögliche Gefahrenstellen am Strand oder auch im Wasser gibt, wie zum Beispiel Untiefen. Auch die Qualität des Wassers wird regelmäßig überprüft. Außerhalb des Zeitraums oder im Rest des Sees ist Baden weiterhin verboten. Stand-Up-Paddling oder Fischen zum Beispiel ist überall erlaubt.

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