Sonderurlaub bei Schließung von Kindergarten wegen Corona?
Veröffentlicht: Mittwoch, 11.03.2020 15:03
(SR | Foto: Symbolbild) Wohin mit dem Kind, wenn Kita oder Grundschule wegen eines Corona-Falls geschlossen bleiben? Nach der Schließung einer Grundschule in Nippes wegen einer Corona-Infektion fragen sich Eltern, ob sie in so einem Fall Anspruch auf Sonderurlaub haben, wenn sie ihr Kind selbst betreuen müssen.

Wir haben mit Fachanwalt Marcus Werner darüber gesprochen. Er schätzt die rechtliche Lage so ein:
„Die Sicherheit des Kindes geht vor. Also wenn es wirklich so ist, dass ich in einer Notsituation bin, meine ich, dass man in der Situation Zuhause bleiben darf, aber man hat dann keinen Anspruch auf Geld. Man darf dann zwar Zuhause bleiben, aber man kriegt kein Geld für den Tag. Das heißt: Ohne Arbeit kein Lohn. Ich dürfte dann zwar Zuhause bleiben, weil die Gefahr für das Kind besteht, aber ich kriege kein Geld.“
Anders sehe das aber aus, wenn das Kind krank sei: Dann habe man als Arbeitnehmer das Recht, bis zu zehn Tage zu Hause zu bleiben.