Stadt muss mehr gegen Lärm am Brüsseler Platz tun
Veröffentlicht: Donnerstag, 28.09.2023 15:50
(DD) Die Stadt unternimmt nicht genug gegen nächtliche Lärmbelästigung am Brüsseler Platz. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag entschieden und damit das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts bestätigt. Die Stadt hatte Berufung eingelegt, jedoch ohne Erfolg.

Der Streit besteht schon seit Jahren. Die Stadt war zuletzt der Auffassung, sie mache bereits genug gegen den nächtlichen Lärm und war deshalb gegen das Urteil vorgegangen. In der Urteilsbegründung heißt es, die jüngsten Lärmmessungen hätten ergeben, dass die Anwohner gesundheitsgefährdender Geräuschimmissionen ausgesetzt sind und die Maßnahmen der Stadt bisher nicht ausreichen.
In der Begründung sei das Gericht nach Aussage von Anwohner-Anwalt Sedlack sehr deutlich geworden. Die Stadt würde nicht nur viel zu wenig gegen den nächtlichen Lärm unternehmen. Es entstünde sogar der Eindruck, sie hätte die Hand schützend über das dortige nächtliche Geschehen gehalten, soll das Gericht sinngemäß gesagt haben.
Jetzt muss die Stadt also handeln. Laut Gericht muss etwa die Polizei das Ordnungsamt unterstützen. Auch ein zeitlich begrenztes Alkohol- oder sogar Verweilverbot schlägt das Gericht vor. Die Stadt will sich nicht äußern, bevor sie die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen hat.