Stadt verlangt weiter Sondernutzungsgebühr
Veröffentlicht: Sonntag, 26.11.2023 10:45
(GDM|Symbolbild) Die Stadt Köln kann die Sondernutzungsgebühr für die Verleiher von E-Scootern weiter verlangen. Eine Sprecherin der Stadt bestätigte auf Radio Köln Nachfrage, dass das Oberverwaltungsgericht Münster die Sichtweise der Stadt bestätigt habe.

Die Satzung für die Sondergebühr sei aber angepasst worden und werde jetzt kurzfristig durch die politischen Gremien gehen. So könne die Gebühr auch im nächsten Jahr rechtssicher von den Verleihern erhoben werden. Sie liegt zwischen 85 und 130 Euro pro Fahrzeug und Jahr.