Stellenabbau befürchtet? So reagieren Sie richtig
Veröffentlicht: Freitag, 10.10.2025 00:05

Angst vor dem Jobverlust
München/Bielefeld (dpa/tmn) - Die Stimmung im Büro hat sich verändert. Gespräche verstummen, wenn Sie vorbeigehen. Ihr Chef wirkt angespannt, und plötzlich ist von Sparmaßnahmen die Rede. Wenn sich solche Anzeichen häufen, fragen sich viele Beschäftigte: Bin ich als Nächstes dran? Die Angst vor dem Jobverlust kann lähmend sein – muss sie aber nicht. Wann ist die Angst, den Job zu verlieren, überhaupt berechtigt – und was können Beschäftigte dann tun?
Was Anzeichen für einen möglichen Stellenabbau sind
«Wenn es einen starken Umsatz- oder Gewinnrückgang in einem Unternehmen gibt, ist eine der Konsequenzen oft ein Stellenabbau», sagt der Münchner Karrierecoach und Podcaster («Berufsoptimierer») Bastian Hughes. Weitere Indizien für einen bevorstehenden Wegfall von Arbeitsplätzen könnten ein plötzlicher Einstellungsstopp sowie Beschränkungen bei Geschäftsreisen sein.
Auch Standortschließungen und Fusionen gingen häufig mit einem Stellenabbau einher. Gibt es mit einem Mal Angebote für einen Aufhebungsvertrag oder Vorruhestand gepaart mit einer Abfindung, zeigt dies in aller Regel klar, dass ein Unternehmen Personal abbauen möchte, so Hughes.
Ute Gietzen-Wieland, Business- und Karrierecoach in Bielefeld, nennt weitere häufige Vorboten von Stellenabbau:
- Investitionsstopp
- Stärkeres Ausgabencontrolling als üblich
- Befristete Arbeitsverhältnisse enden
- Das Arbeitsverhältnis von Beschäftigten in der Probezeit wird nicht verlängert
- Mitarbeitervertretungen treffen sich häufiger als gewöhnlich
- Leistungsträger verlassen das Unternehmen
Was Beschäftigte jetzt tun sollten
Womöglich gibt es gleich mehrere Anzeichen für Stellenabbau. «Aber als Beschäftigter in einer solchen Situation in Panik zu verfallen, ist schlecht», sagt Hughes. Besser sei es, das Gespräch mit der Führungskraft zu suchen. Und nicht zu verzweifeln, wenn die Unterredung keine Klarheit bringt – entweder weil der Führungskraft vom Management Stillschweigen auferlegt wurde oder weil sie vielleicht auch nichts Konkretes weiß.
«Im nächsten Schritt könnten sich Beschäftigte über die Sozialauswahl-Kriterien bei betriebsbedingten Kündigungen informieren und somit ausloten, wie wahrscheinlich es ist, dass sie ihren Job verlieren», so Gietzen-Wieland.
Der Arbeitgeber muss bei der Sozialauswahl vier Kriterien berücksichtigen: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Dabei gilt: Je länger der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin im Betrieb tätig ist, desto höher ist der Schutzbedarf. Ein höheres Lebensalter kann den Schutz erhöhen.
Ein weiteres wichtiges Kriterium bei der Sozialauswahl ist die Frage, ob der oder die Beschäftigte Kinder und/oder Ehepartner oder Ehepartnerin zu unterhalten hat. Ein starker Schutzfaktor bei der Sozialauswahl für betriebsbedingte Kündigungen ist eine anerkannte Schwerbehinderung.
«Beschäftigte können sich auch bei der Mitarbeitervertretung ihres Unternehmens, sofern vorhanden, unverbindlich über ihre Rechte und Pflichten im Fall eines Stellenabbaus informieren», sagt Gietzen-Wieland.
Wie Beschäftigte mit der Angst vor Arbeitsplatz umgehen können
«Wichtig ist, sich der Angst zu stellen und darüber zu reden», sagt Hughes. Das könne im Kollegenkreis geschehen, aber auch mit Familie und Freunden. Entscheidend sei, dass die Angst nicht lähme. Stattdessen sollten Betroffene aktiv werden und sich eine zentrale Frage stellen: Will ich im Unternehmen bleiben oder gehen?
Wer bleiben möchte, sollte nach Hughes interne Alternativen prüfen: «Oft werden nur in bestimmten Bereichen Stellen gestrichen – andere Abteilungen suchen vielleicht sogar Personal.» Beschäftigte könnten herausfinden, wo das Unternehmen gerade investiert, und dort frühzeitig ihr Interesse signalisieren – noch bevor Stellen ausgeschrieben werden.
«Diejenigen, die für sich keine weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb sehen, sollten noch vor Ausspruch der Kündigung ihre Bewerbungsunterlagen auf den aktuellsten Stand bringen und sich umsehen», rät Gietzen-Wieland. Hilfreich kann ihr zufolge auch sein, vorbeugend bei der Agentur für Arbeit einen Beratungstermin zu buchen und sich dort als arbeitssuchend zu melden. Womöglich kann es auch eine Option sein, sich selbstständig zu machen – hierzu kann man sich ebenfalls bei der Agentur für Arbeit beraten lassen.
Gietzen-Wieland rät außerdem dazu, die eigenen Finanzen unter die Lupe zu nehmen: «Prüfen Sie, wo Sie notfalls sparen könnten.» Denn wer seinen Job verliert und nicht sofort eine neue Stelle findet, muss mit dem Arbeitslosengeld auskommen – das sind maximal 67 Prozent des letzten Nettogehalts.
Wie Beschäftigte sich emotional wappnen
Viele nehmen eine drohende Kündigung persönlich und zweifeln an sich selbst – dabei liegt es meist an der schlechten Wirtschaftslage des Unternehmens, findet Hughes. Um sich emotional zu wappnen, empfiehlt er, die eigenen beruflichen Erfolge schriftlich festzuhalten: «Das kann die emotionale Resilienz ungemein stärken.»
Hilfreich sei auch, bewusst Abstand zu gewinnen – bei einem Spaziergang oder Wochenendtrip könne man einen klaren Kopf bekommen und die nächsten Schritte durchdenken.
