Telefonieren zwischen Ohr und Schulter ebenso verboten

(SB | Symbolbild) Auch zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt, ist das Telefonieren mit Handy am Steuer nicht erlaubt. Das hat das Kölner Oberlandesgericht entschieden.

© Pixabay|Pexels (CC0)

Eine Frau hatte Beschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts eingelegt. Das Gericht hatte ein Bußgeld gegen die Frau verhängt. Doch das Oberlandesgericht stellt klar, es mache keinen Unterschied, ob Autofahrende das Handy in der Hand halten oder zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt haben. Die Gefahr, dass das Handy herunterfallen könnte, sei Grund genug, um abgelenkt zu sein.

Weitere Meldungen