Tod nach Gewahrsam: Fremdverschulden ausgeschlossen
Veröffentlicht: Donnerstag, 09.12.2021 18:55
(PR|Symbolbild) Zwei Tage nach dem Tod eines in der Gewahrsamszelle kollabierten 19-Jährigen steht jetzt die Ursache fest. Die rechtsmedizinische Obduktion habe ergeben, dass der junge Mann an einer inneren Verletzung gestorben sei, bestätigte die Staatsanwaltschaft auf Radio Köln-Nachfrage.

Hinweise auf ein Fremdverschulden habe es laut Staatsanwaltschaft nicht gegeben. Der Mann war laut Polizei am Freitagabend nach Streitigkeiten, bei denen auch ein Messer im Spiel war, an der Eifelstraße in Gewahrsam genommen worden. Der 19-Jährige soll unter Medikamenten-, Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden haben.