Umzug in Corona-Zeiten

Ja, man darf aktuell umziehen. Es sei denn, man befindet sich in Quarantäne. Der "normale" Umzug geht so: Der halbe Freundeskreis kommt zusammen und packt mit an. Das allerdings in Zeiten der Corona-Pandemie nicht mehr so einfach.

© Radio Köln/Dominik Becker

Was darf ich bei einem Umzug und was darf ich nicht?

Wir haben beim Land.NRW angefragt, besser gesagt beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Von dort gab es die Rückmeldung:

"Für private Umzüge gelten analog die Kontaktbeschränkungen und Mindestabstände im Hinblick auf den öffentlichen Bereich und ebenso entsprechend die Empfehlungen für den Privatbereich."

Heißt konkret: Auch ein vielleicht notweniger Umzug ist von der aktuellen Coronaschutzverordnung nicht ausgenommen. Im Moment (gültig vom 8. bis zum 28. März) dürfen sich im öffentlichen Raum nur Personen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit höchstens insgesamt fünf Personen treffen – Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Diese Personen dürfen also nur bei einem Umzug mitwirken, ebenfalls unter Beachtung aller möglichen Regeln. Dazu zählt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und wenn möglich, Abstände einzuhalten.

Umzugsunternehmen dürfen arbeiten

Wer ein Sicherheitsmensch ist, muss dann ein Umzugsunternehmen beauftragen. Die Transportfirmen kümmern sich in der Regel nicht nur um den Abtransport, sondern auch um Ab- und Aufbau von Möbeln. Das alles ist dann allerdings eine Frage des Geldes. Wie teuer ein Umzugsunternehmen ist, komme auf die Größe der Wohnung bzw. auf die Menge der Möbel und Kisten an, heißt es von einigen Kölner Umzugsunternehmen auf Radio Köln-Anfrage. Außerdem spiele eine Rolle, in welcher Etage der Kunde wohne und wie weit der Weg zwischen Wohnung A und Wohnung B sei. Ein Umzug kann wenige hundert Euro kosten, 5000-7000 Euro sind aber je nach Größe und Entfernung auch nicht ungewöhnlich.

Link: Umzugsrechner

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