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Urteil im Streit um REWE-Bonus
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Urteil im Streit um REWE-Bonus

Einige Supermärkte locken mit Bonus- oder App-Aktionen die Kunden in ihre Geschäfte. Doch die Angebote sind häufig Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Jetzt hat der Kölner Supermarkt REWE-Ärger bekommen für sein Bonus-Programm. 

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Das Kölner Landgericht hat entschieden, dass REWE nicht mit einem Bonus werben darf, ohne den Gesamtpreis des Produktes zu nennen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte geklagt. Sie sagt, es sei irreführend, dass im Prospekt nur der Bonus steht, nicht aber der Produktpreis. Dies sei irreführende Werbung.

Das Gericht urteilte, es handele sich um unlautere Werbung, weil dem Verbraucher wesentliche Informationen fehlen. REWE hat schmallippig auf das Urteil reagiert: Wir nehmen es zur Kenntnis und analysieren es sorgfältig. (DD)

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